Business-Coaching von der Steuer absetzen

Wer nicht in die private Tasche greifen möchte, kann sich den Staat zur Hilfe holen. Denn was viele nicht wissen: Die Leistungen eines Business-Coachs sind steuerlich absetzbar, da es hier um die berufliche Weiterentwicklung geht.

Die Ausgaben für ein Business-Coaching lassen sich steuerlich geltend machen. Für einen Unternehmer bedeutet das: Er kann die Leistungen, die er bei einem Business-Coach in Anspruch nimmt, als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen. Das gilt auch, wenn der Unternehmer Angestellte hat. Auch dann kann er die Coaching-Leistungen für seinen Angestellten geltend machen und als Betriebsausgabe absetzen. Die in der Brutto-Rechnung enthaltene Umsatzsteuer von 19% ist monatlich abzugsfähig.

Angestellte können den Coach auch selbst zahlen. Alle Rechnungen, die der Coach stellt, kann der Angestellte dann in seine Einkommensteuererklärung einbringen. Bei einem Rechnungsvolumen von bis zu 920,- € jährlich gilt der Arbeitnehmer-Freibetrag. Interessant wird es, wenn der Angestellte über diesen Freibetrag kommt. Denn dann ist jeder Cent, den er für das Business-Coaching ausgibt, als Werbungskosten absetzbar. Das heißt: Wenn Sie als Angestellter ein Coaching in Anspruch nehmen, langen Sie ordentlich zu. Denn die Kosten mindern Ihre Steuerbeträge.

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