Möglichkeit zur Förderung Ihrer Beratung & Unternehmensberatung

Seit Mitte 2008 gibt es neue Fördermöglichkeiten von Beratungen und Unternehmensberatungen bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) – so soll die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der KMU verbessert werden.

Gefördert werden dabei auch speziell Beratungen,

  • um Qualitätsmanagement einzuführen oder anzupassen,
  • um durch Umweltmanagement umweltrelevante Schwachstellen im Unternehmen zu beseitigen und
  • um den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen zu verbessern.

Antragsberechtigt sind Unternehmen die,

  • im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der freien Berufe agieren,
  • seit mindestens einem Jahr existieren,
  • ihren Sitz oder eine Zweigniederlassung in Deutschland haben,
  • im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigten,
  • einen Jahresumsatz von unter 50 Mio. Euro erwirtschafteten und deren Bilanzsumme gleichzeitig 43 Mio. Euro nicht überschreitet.

Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der in Rechnung gestellten Beraterkosten für Unternehmen in den alten Bundesländern und 75 Prozent für Unternehmen in den neuen Bundesländern. Pro Unternehmensberatung werden höchstens 1.500 Euro (ohne Mehrwertsteuer) bezuschusst.

Der Antrag auf Beratungsförderung muss spätestens 3 Monate nach Abschluss der Beratung bei der zuständigen Leitstelle eingegangen sein, die Sie, wie alle weiteren Informationen, unter www.beratungsfoerderung.net finden.

Außer dem Antragsformular müssen nur der vom Berater erstellte Beratungsbericht, seine Rechnung, der Kontoauszug, aus dem die Überweisung des Rechnungsbetrags hervorgeht und bereits erhaltene De-minimis-Bescheinigungen eingereicht werden.